Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)

ALLGEMEINES
Die nachstehenden Allgemeinen Einkauf-, Verkauf- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers/ Lieferanten werden nicht anerkannt. Es sei denn, die Handelsvertretung Heuser hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

ANGEBOTE / AUFTRÄGE
1. Angebote von der Handelsvertretung Heuser sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Zwischenverkäufe sind vorbehalten.
2. Aufträge des Käufers werden für die Handelsvertretung Heuser durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung von der Handelsvertretung Heuser (auch Rechnung, Lieferschein oder Auftragsbestätigung) verbindlich.

BERECHNUNG
1. Es werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise von der Handelsvertretung Heuser berechnet. Diese gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Erstkunden haben der Handelsvertretung Heuser unverzüglich ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt zu geben. Bei Missbrauch oder Nichtbeachtung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften haftet der Vertragspartner gegenüber der Handelsvertretung Heuser für alle hieraus entstehenden Nachteile.
3. Sollte die Handelsvertretung Heuser in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung ihre Preise allgemein erhöhen, so ist der Käufer innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es sei denn, die Preiserhöhung beruht ausschließlich auf einer Erhöhung der Frachtbriefe. Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei auf Dauer angelegten Lieferverträgen (Dauerschuldverträge mit Großabnehmern, Vertragshändlern etc.).

ZAHLUNG
1. Rechnungen sind nach dem jeweiligen Rechnungsdatum zu umseitig genannten Zahlungsbedingungen zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern die Handelsvertretung Heuser nicht selbst darüber hinaus gehende Zinsverpflichtungen zu erfüllen hat. Im Falle des Verzuges bleiben die gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens sowie zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Darüber hinaus werden etwaige Restschulden aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Anderweitig vereinbarte Zahlungsziele werden schriftlich auf den gestellten Lieferscheinen und/ oder Rechnungen von der Handelsvertretung Heuser vermerkt. Dieses mit Datum vermerkte Zahlungsziel ist für den Käufer bindend.
2. Die Hereingabe von Schecks bedarf der Zustimmung von der Handelsvertretung Heuser. Sie erfolgt zahlungshalber.
3. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung weder zur Vorkasse bereit, noch eine geeignete Sicherheit zu stellen, so ist die Handelsvertretung Heuser , soweit die Handelsvertretung Heuser noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten.
5. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von der Handelsvertretung Heuser endgültig verfügbar ist.
6. Die Handelsvertretung Heuser behält sich vor, Zahlungen, unabhängig von einer etwaigen Bestimmung des Käufers, zuerst zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden. Und zwar in der gesetzlichen Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
8. Die Lieferfrist der Handelsvertretung Heuser ruht, solange der Käufer sich wegen einer Verbindlichkeit gegenüber der Handelsvertretung Heuser ganz oder zu einem nicht ganz unerheblichen Teil im Verzug befindet.

LIEFERUNG
1. Die Handelsvertretung Heuser ist jederzeit bemüht, schnellstmöglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht.
2. Sofern abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer, im Falle des Verzuges von der Handelsvertretung Heuser, hierfür eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung an die Handelsvertretung Heuser muss vorbehalten bleiben.
4. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware ein Lager von der Handelsvertretung Heuser verlässt. Oder wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie der Handelsvertretung Heuser zur Verfügung gestellt wird.
5. Wenn Packmittel von Seiten des Herstellers bereitgestellt werden, gelten ggf. ergänzend dessen besondere Bedingungen.

HÖHERE GEWALT / VERTRAGSHINDERNISSE
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird infolge der Störung die Lieferung um mehr als acht Wochen ab dem angemessenen oder vereinbarten Liefertermin verzögert, so sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen von der Handelsvertretung Heuser, gleich welcher Art, ist die Handelsvertretung Heuser nicht verpflichtet, Deckungskäufe bei Dritten zu tätigen. Die Handelsvertretung Heuser ist in diesem Falle weiter berechtigt, Teillieferungen aus den verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung eines etwaigen Eigenbedarfs zusammenzustellen und unter die Käufer nach eigenem Ermessen zu verteilen.

VERSAND
1. Die Handelsvertretung Heuser behält sich die Wahl des Versandweges und die Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten etc., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
2. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über.
3. Transportversicherung durch die Handelsvertretung Heuser erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers gegen Kostenerstattung.

MÄNGELRÜGEN
1. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Eintreffen der Ware unter Übersendung von Belegen, ggf. Mustern, Packzetteln sowie Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der ggf. auf der Verpackung befindliche Signaturen erhoben werden.
2. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Monaten nach Eintreffen der Ware erfolgen. Die Beweislast für die Verborgenheit des Mängel trägt der Käufer.
3. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von der Handelsvertretung Heuser zurückgesandt werden, nur dann gehen die Kosten hierfür zu Lasten von der Handelsvertretung Heuser.
4. Transportschäden müssen zur Vermeidung des Verlustes von Schadensersatzansprüchen sofort bei Anlieferung der Ware vom Käufer beim Frachtführer reklamiert und unter Zeugen zu Protokoll gegeben werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

BESTELLTE WAREN
Der Lieferant bestätigt der Handelsvertretung Heuser, dass die von dem Lieferanten gelieferten Artikel in der EG / Deutschland verkehrsfähig sind, d.h. hinsichtlich Inhalt und Verpackung sowie der auf ihr enthaltenen Angaben den in der BRD geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es handelt sich um Originalware, frei von Rechten Dritter und auf dem EG Markt frei verkäuflich. Zoll- und steuerrechtliche Vorschriften wurden bei der Einfuhr eingehalten. Die Ware wurde im ordnungsgemäßen kaufmännischen Verkehr erworben. Entspricht die Ware nicht den vertraglichen Bestimmungen, ist der Verkäufer vorbehaltlich weitergehender Ansprüche – zur Rücknahme der Ware Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Lieferant verpflichtet sich der Handelsvertretung Heuser von allen aus einer behaupteten etwaigen Rechtsverletzung und sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen und etwa entstandene Aufwendungen zu ersetzen.

VERMITTLUNGSPROVISIONEN / KUNDENSCHUTZ AN DRITTE
Von der Handelsvertretung Heuser vereinbarte Vermittlungsprovisionen an Dritte beziehen sich lediglich auf das vertraglich vereinbarte Einzelgeschäft. Provisionen auf Folge-Geschäfte mit dem betreffenden Käufer werden nicht gewährt. Kundenschutz für den Vermittler gegenüber der Handelsvertretung Heuser besteht nicht. Mündliche Vereinbarungen mit der Handelsvertretung Heuser bedürfen einer rechtskräftigen, schriftlichen Grundlage.
Vermittlungsprovisionen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermittler gezahlt. Der Provisionssatz muss für jedes getätigte Geschäft im Vorwege durch beide Parteien schriftlich in % und Euro bestätigt werden. Provisionszahlungen werden erst nach erfolgter Zahlung des Käufers und nach endgültiger Verfügbarkeit auf dem Konto von der Handelsvertretung Heuser plus 10 Tage zur Auszahlung fällig. Eventuelle Nachforderungen oder Schadensansprüche durch den Käufer vermindern die Provision um den auf die Gesamtsumme bezogenen Prozentsatz der gezahlten Provision. Überzahlte Provisionen sind Rückerstattungspflichtig. Vereinbarungen zwischen der Handelsvertretung Heuser und Vermittlern berühren den Käufer nicht.

EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Handelsvertretung Heuser, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, erfüllt hat. Bei laufenden Rechnungen gilt auch das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderung der Handelsvertretung Heuser. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt.
2. Die Handelsvertretung Heuser ist berechtigt ohne Nachfristsetzung und ohne vom Vertrag zurückzutreten die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten der Handelsvertretung Heuser gegenüber im Verzug ist. Die Handelsvertretung Heuser ist alternativ berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn der Handelsvertretung Heuser dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Veräußert der Käufer die von der Handelsvertretung Heuser gelieferte Ware, gleichgültig in welchem Zustand, so tritt er damit sofort die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen aus Warenlieferungen an die Handelsvertretung Heuser ab.
3. Auf Verlangen von der Handelsvertretung Heuser ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und die zur Geltendmachung der Rechte von der Handelsvertretung Heuser gegen Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
4. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von der Handelsvertretung Heuser für die mitveräußerte Vorbehaltsware.

GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT / WIRKSAMKEITSKLAUSEL
1. Ausschließlicher Gerichtstand ist für beide Seiten Lahnstein.
2. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle.Für die Zahlung Lahnstein.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkauf-, Verkauf- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teilen davon sowie das zugrunde liegende Vertrags-verhältnis nicht. Eine mögliche unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Dachsenhhausen im September 2008
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Harald Heuser, Amselweg 8 | 56340 Dachsenhausen
Telefon (0 67 76) 233 Telefax (0 67 76) 950 275 Mobil (0171) 93 79 041
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